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   AG Mannheim, 18.03.2005 - 4 C 94/04   

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https://dejure.org/2005,26016
AG Mannheim, 18.03.2005 - 4 C 94/04 (https://dejure.org/2005,26016)
AG Mannheim, Entscheidung vom 18.03.2005 - 4 C 94/04 (https://dejure.org/2005,26016)
AG Mannheim, Entscheidung vom 18. März 2005 - 4 C 94/04 (https://dejure.org/2005,26016)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 4 S 1999/02

    Keine Normenkontrolle einer Kündigungssperrfristverordnung

    Auszug aus AG Mannheim, 18.03.2005 - 4 C 94/04
    Die Verfahrensakten des VGH Mannheim (AZ: 4 S 1999/02) waren beigezogen, sie waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Der erweiterte Kündigungsschutz könne nicht vom Standort der Wohnung abhängig gemacht werden, ein abgrenzbarer Wohnungsmarkt fände in den einzelnen Stadtteilen nicht statt (4 S 1999/02; Bl. 145, 146).

    Indem sich der Verordnungsgeber diese Befürchtungen zu eigen machte (4 S 1999/02; Bl. 141 d.A.), begründet er die Bewertung der Wohnraumversorgung stadtteilsbezogen, die er bei der Einschränkung der Gebietskulisse nicht gelten lassen will.

    Durch Auslaufen der Rechtsverordnung werde den Interessen der betroffenen Eigentümer angemessen Rechnung getragen (4 S 1999/02; Bl. 143).

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus AG Mannheim, 18.03.2005 - 4 C 94/04
    Das Ausmaß ist mit den Begriffen "ausreichend" und "angemessen" hinreichend bezeichnet (BVerfGE 8, 274, 311, 313f.).

    cc) Auch wenn die Grenzen der gerichtlichen Überprüfung von Rechtsverordnungen ("Kontrolldichte") unterschiedlich gezogen werden (etwa Zuleeg, DVBl. 1970, 157f.), muss sich der Verordnungsgeber unbestritten innerhalb der Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung und der Verfassung bewegen, er hat den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BVerfGE 8, 274, 310f.).

  • BGH, 15.01.2004 - IX ZB 96/03

    Mindestvergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus AG Mannheim, 18.03.2005 - 4 C 94/04
    b) Hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der LandesVO kam eine Anrufung des BVerfG gemäß Art. 100 Abs. 1 GG nicht in Betracht, weil sich dessen Verwerfungsmonopol nur auf nachkonstitutionelle Gesetze im formellen Sinne, nicht auf Verordnungen bezieht (BVerfGE 1, 154, 189; 68, 319, 326; BGH NZI 2004, 196, 200/201).
  • BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83

    Bundesärzteordnung

    Auszug aus AG Mannheim, 18.03.2005 - 4 C 94/04
    b) Hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der LandesVO kam eine Anrufung des BVerfG gemäß Art. 100 Abs. 1 GG nicht in Betracht, weil sich dessen Verwerfungsmonopol nur auf nachkonstitutionelle Gesetze im formellen Sinne, nicht auf Verordnungen bezieht (BVerfGE 1, 154, 189; 68, 319, 326; BGH NZI 2004, 196, 200/201).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83

    Eigenbedarf I

    Auszug aus AG Mannheim, 18.03.2005 - 4 C 94/04
    Auch für den Mieter stellt die Wohnung den Mittelpunkt seiner Existenz dar (BVerfG NJW 1985, 2633, 2634 [=WM 1985, 75] zu 3.).
  • BGH, 12.09.2002 - IX ZB 39/02

    Regelvergütung des Zwangsverwalters

    Auszug aus AG Mannheim, 18.03.2005 - 4 C 94/04
    Das steht der Wirksamkeit der Kündigung nicht entgegen, denn die maßgebliche Landesverordnung ist verfassungswidrig und im Streitfall mangels Bindungswirkung nicht anzuwenden (BGHZ 152, 18, 25 = NZM 2002, 1042, 1043 [=WM 2003, 57 KL]).
  • BVerwG, 11.03.1983 - 8 C 102.81

    Wohnraumversorgung - Angemessene Bedingungen - "Besonders gefährdet" -

    Auszug aus AG Mannheim, 18.03.2005 - 4 C 94/04
    Auch das Vorbringen der Kläger, die Wohnraumversorgung der Stadt Mannheim sei ausgeglichen und rechtfertige die Aufnahme nicht, bedarf keiner Entscheidung, weil auch ein geringfügiger Angebotsüberhang noch nicht die Mangellage bei der Wohnraumversorgung beseitigt (BVerwG NJW 1983, 2893, 2894 [=WM 1984, 139]).
  • VGH Hessen, 04.11.1986 - 5 N 2140/85

    Zweckentfremdungsverordnung: Stadt Kassel

    Auszug aus AG Mannheim, 18.03.2005 - 4 C 94/04
    bb) Ob der Einbeziehung der Stadt Mannheim in die Gebietskulisse mit gerichtlichen Mitteln erst bei Erreichen der Missbrauchsgrenze begegnet werden kann, weil im Bereich des Wohnungsrechts besonders langfristige Entwicklungen komplexer Art zu bewerten sind, deren Bewertung und Einzeltrends unterschiedlich gedeutet werden können (HessVGH ZMR 1987, 75, 77), kann auf sich beruhen (zweifelnd Palandt-Weidenkaff, BGB, 64. Aufl., § 577a Rdnr. 6).
  • LG Krefeld, 17.03.2010 - 2 S 56/09

    Umlagefähigkeit von Baumfällkosten, verbrauchsabhängigen Kosten während eines

    Die Fällkosten seien etwa dann nicht umlegbar, wenn der Baum eine Gefahrenquelle darstelle und der Vermieter durch das Entfernen seiner Verkehrssicherungspflicht genüge (AG Neustadt a.d. Weinstrasse ZMR 2009, 456; AG Gelsenkirchen/Buer DWW 2005, 205), wenn die Fällung durch Sturmschäden verursacht wurde (AG Mönchengladbach DWW 2003, 262) sowie wenn sie auf Grund nicht fachgerechter Ausführung der erforderlichen Rückschnitte in der Vergangenheit entstanden seien (AG Schöneberg ZMR 2003, 198; LG Hamburg WuM 1994, 695).
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